KESB

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hat die gesetzliche Aufgabe, den Schutz von gefährdeten Kindern und Erwachsenen sicherzustellen. Bei Erwachsenen handelt es sich um den Schutz von Menschen in einer Gefährdungssituation, die Hilfestellungen benötigen.

Sie können zwei verschiedene Mittel nutzen, um im Fall einer Urteilsunfähigkeit Anordnungen zu treffen. Dadurch kann ein Tätigwerden der Erwachsenenschutzbehörde vermieden oder der Inhalt der zu treffenden Massnahmen soweit gesetzlich möglich selber bestimmt werden. Dies geschieht durch die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag.

Erwachsenenschutz
Wenn eine Person Schwierigkeiten hat, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen, kann sie selber oder eine andere Person die KESB kontaktieren. Diese klärt dann ab, ob die bisherige Unterstützung ausreicht und ob die Person einen Vorsorgeauftrag und/oder Patientenverfügung verfasst hat.