Vorsorge­auftrag

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Eine handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag für den Fall ihrer eigenen Urteilsunfähigkeit eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit der Erledigung gewisser Angelegenheiten beauftragen (Art. 360 ZGB).

Weiterführende Informationen
Auf der Webseite des Kanton Berns finden Sie hilfreiche Informationen zum Vorsorgeauftrag:

Kanton Bern