AHV

Alters- und Hinterlassenenvorsorge

Drei bis sechs Monate vor dem 64. bzw. 65. Geburtstag muss man das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» ausfüllen, unterschreiben und zur zuständigen Ausgleichskasse schicken.

WICHTIG: Bei der AHV gilt der Grundsatz: Leistung nur nach Anmeldung.

Formular Anmeldung für eine Altersrente

Informationsstelle AHV/IV

Die Informationsstelle AHV/IV arbeitet für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie publiziert gesamtschweizerisch umfassendes und hilfreiches Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der 1. Säule.

Informationsstelle AHV/IV

Alltagshilfen bezahlt aus der AHV

Aus der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV können auch Hilfen für Ihren Alltag bezahlt werden. Die AHV beteiligt sich an 75 Prozent der Kosten, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Den Rest müssen Sie selbst bezahlen. Auf ein Hörgerät erhalten Sie einen fixen Pauschalbetrag.

Merkblatt Hilfsmittel der AHV

Von meiner Rente kann ich nicht leben – was kann ich tun?

Je nach Situation stehen Ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen offen. ProSenectute beratet gerne zu den folgenden Hilfen, die Sie beantragen können.

Ergänzungsleistungen (EL)

Individuelle Finanzhilfe (IF)

Private finanzielle Unterstützung