Alters- und Hinterlassenenvorsorge
Drei bis sechs Monate vor dem 64. bzw. 65. Geburtstag muss man das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» ausfüllen, unterschreiben und zur zuständigen Ausgleichskasse schicken.
WICHTIG: Bei der AHV gilt der Grundsatz: Leistung nur nach Anmeldung.
Formular Anmeldung für eine Altersrente
Informationsstelle AHV/IV
Die Informationsstelle AHV/IV arbeitet für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie publiziert gesamtschweizerisch umfassendes und hilfreiches Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der 1. Säule.
Alltagshilfen bezahlt aus der AHV
Aus der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV können auch Hilfen für Ihren Alltag bezahlt werden. Die AHV beteiligt sich an 75 Prozent der Kosten, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Den Rest müssen Sie selbst bezahlen. Auf ein Hörgerät erhalten Sie einen fixen Pauschalbetrag.
Von meiner Rente kann ich nicht leben – was kann ich tun?
Je nach Situation stehen Ihnen verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen offen. ProSenectute beratet gerne zu den folgenden Hilfen, die Sie beantragen können.
Private finanzielle Unterstützung