Die IV ist der bedeutendste Pfeiler der Invalidenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Wie die AHV ist sie eine obligatorische Versicherung. Sie hat zum Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.
Hilflosenentschädigung
Wenn Hilfe bei alltäglichen Lebensverrichtungen benötigt wird, besteht Anspruch auf Hilflosenentschädigung.